Vizepräsidentin / Vizepräsident

Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten, wenn diese oder dieser Aufgaben nicht wahrnehmen kann. Die Zahl der Vizepräsidenten regelt die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages.

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