Landtag von A – Z (Glossar)

Immunität
Das Recht auf Immunität für Mitglieder des Landtages ist in der Niedersächsischen Verfassung verankert und eines der Schutzrechte für Abgeordnete. Es bedeutet, dass ein Mitglied des Landtages nur mit…
Indemnität
Ein Mitglied des Landtages darf nicht wegen einer Äußerung, die es im Landtag, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion getan hat, zur Rechenschaft gezogen werden. Auch dürfen Abgeordnete nicht wegen…
Initiativrecht
Gesetzentwürfe können in Niedersachsen vom Landtag entweder durch eine Fraktion oder durch einen Zusammenschluss von mindestens zehn Abgeordneten sowie von der Landesregierung eingebracht werden. Seit…
Inkompatibilität
Der Grundsatz der Inkompatibilität (Unvereinbarkeit) bedeutet, dass eine Person grundsätzlich nicht zugleich in Amt und Mandat tätig sein soll. Dieser Grundsatz hat sich aus der Idee der…
Interpellationsrecht
Siehe Fragerecht