Immunität

Das Recht auf Immunität für Mitglieder des Landtages ist in der Niedersächsischen Verfassung verankert und eines der Schutzrechte für Abgeordnete. Es bedeutet, dass ein Mitglied des Landtages nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer Straftat zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden kann, es sei denn, der oder die Betroffene wird bei Begehung der Tat, spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages festgenommen. Sinn der Immunität ist es, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments aufrecht zu erhalten. Für den einzelnen Abgeordneten ist dieses Schutzrecht allerdings vielfach eher eine Last als ein Privileg, da über die Aufhebung der Immunität in öffentlicher Sitzung - und damit vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit - entschieden wird.