Zwischenfrage

Abgeordnete dürfen im Plenum sprechen, sobald die Präsidentin oder der Präsident ihnen das Wort erteilt hat. Wenn die Rednerin oder der Redner einverstanden ist, können andere Abgeordnete Zwischenfragen stellen, wenn ihnen vom Präsidium das Wort erteilt wurde. Zwischenfragen sind nicht zu verwechseln mit Zwischenrufen aus dem Plenum.