Pressemitteilung 002/2008

Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg in dem Verfahren Land Niedersachsen Viereck -- Wendhausen

Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg in dem Verfahren Land Niedersachsen

Viereck -- Wendhausen

Der Präsident des Landtages, Hermann Dinkla, begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, dass die ehemaligen Abgeordneten Viereck und Wendhausen die von VW erhaltenen Zahlungen als verbotene Zuwendungen an das Land abzuführen haben. Damit ist in einer für die verfassungsrechtlich garantierte und zu garantierende Unabhängigkeit der Abgeordneten wichtigen Frage Rechtsklarheit geschaffen. Zugleich wurde der Niedersächsische Gesetzgeber bestätigt, der bereits sehr früh und sehr konsequent einen entsprechenden Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts erfüllt hatte. In der Sache hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Rechtsaufassung der Landtagsverwaltung weitgehend bestätigt. Soweit das die Klage des Landtages bestätigende Urteil der Vorinstanz teilweise aufgehoben worden ist, hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Sozialabgaben und vor allem Steuerzahlungen bei dem abzuführenden Betrag abzuziehen sind. Der Präsident des Landtages betont, dass den beiden ehemaligen Abgeordneten hinsichtlich der von ihnen gezahlten Steuern bereits vor Erhebung der Klage zugesagt worden war, dass in der Abwicklung des Zahlungsanspruches des Landes die geleisteten Steuern in Abzug gebracht würden. Das Urteil aus Lüneburg wird auch in allen anderen Parlamenten Beachtung finden. Der Niedersächsische Landtag wird sich nach Auswertung des schriftlichen Urteils wieder der Frage zuwenden, welche Konsequenzen aus einem bereits vorliegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu der allgemeinen Frage nach der Veröffentlichung der Tätigkeiten und Einkünfte der Landtagsabgeordneten zu ziehen sind.