Zentralregistratur

Akten in der Zentralregistratur

Über 15.000 Akten

Akten in der Zentralregistratur
Regalmeter voller Wissen: Die Zentralregistratur der Landtagsverwaltung. (© Niedersächsischer Landtag)

Die Zentralregistratur ist ein Dienst, der ausschließlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) zur Verfügung steht.  Hier werden alle aktenwürdigen Vorgänge aus den Fachreferaten erfasst und verwaltet – beispielsweise Unterlagen des Besucherdienstes, des Beschaffungswesens oder dem Protokollbereich. Jeder Vorgang erhält ein Aktenzeichen. So wird das verwaltungsinterne Wissen gesichert und kategorisiert. Zum Bestand der Registratur gehören neben dem Schriftgut der Fachreferate die Auftragsakten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Auch die persönlichen Akten der aktiven Abgeordneten sind Bestandteil der Schriftgutverwaltung. Die Akten der aus dem Landtag ausgeschiedenen Abgeordneten werden umgehend dem Archiv zum Verbleib zugeleitet.

Der Gesamtbestand der Zentralregistratur umfasst circa 15.000 Akten, wobei ein Teil bereits geschlossen ist und in der Altregistratur gesondert geführt wird. Nach einer festgelegten Frist werden die Altakten nach Rücksprache mit Archiv und den entsprechenden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern entweder kassiert (vernichtet) oder archiviert. Dies hängt von der Wichtigkeit der Dokumente ab.