Zur Sache (Sachruf)

Sofern Rednerinnen und Redner vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, kann die Präsidentin oder der Präsident sie "zur Sache" rufen und ihnen - sofern sie dreimal in derselben Rede "zur Sache" gerufen und auf die Folgen hingewiesen worden sind - auch das Wort entziehen.