Wahlkreis

Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreisgrenzen werden durch das Niedersächsische Landeswahlgesetz geregelt. Dieses Gesetz nennt auch Kriterien, nach denen die Landeswahlleitung die Wahlkreisgrenzen regelmäßig prüft. Weicht die Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis oder in mehreren Wahlkreisen um mehr als 25 % von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten aller Wahlkreise ab, so kann dies Auswirkungen auf die Wahlkreiszuschnitte haben.

Weitere Informationen im Landeswahlgesetz