Untersuchungsrecht

Ein Instrument der Kontrollfunktion des Landtages ist das Untersuchungsrecht. Danach ist der Landtag befugt und auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder sogar verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn es einen bestimmten Sachverhalt im öffentlichen Interesse aufzuklären gilt.

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