Untersuchungsausschüsse

Nach Artikel 27 der Niedersächischen Verfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzurichten. Ein Untersuchungsausschuss soll Sachverhalte im öffentlichen Interesse aufklären. Das können zum Beispiel Missstände in Regierung und Verwaltung oder mögliches Fehlverhalten von Politikerinnen und Politikern sein. Der Untersuchungsausschuss kann Beweise erheben, beispielsweise Zeugen und Sachverständige laden und vernehmen. Gerichte und Verwaltungsbehörden haben Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.

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