Übergangsgeld

Scheiden Abgeordnete aus dem Landtag aus, so erhalten sie - wenn sie mindestens ein Jahr dem Landtag angehört haben - ein Übergangsgeld. Als Übergangsgeld wird die Grundentschädigung über den Monat des Ausscheidens hinaus weitergezahlt. Das Übergangsgeld wird nach einer Mandatszeit von mindestens einem Jahr für drei Monate und mit jedem weiteren Jahr für einen weiteren Monat, jedoch höchstens für zwölf Monate gezahlt. Die Einzelheiten dazu sowie die Ausnahmen davon sind im dritten Teil des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes ab §§ 16ff. geregelt.

Niedersächsisches Abgeordnetengesetz