Stimmzettel

Auf dem Stimmzettel geben die Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Auf dem Stimmzettel zur Landtagswahl in Niedersachsen befinden sich in der linken Spalte (schwarz gedruckt) die Namen der Direktbewerberinnen und -bewerber mit Angaben zu Beruf und Anschrift sowie der Name der Partei, für die sie antreten. In der rechten Spalte (blau gedruckt) sind die zugelassenen Landeslisten der Parteien mit Angabe der ersten drei Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Direktstimme ("Erststimme") für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber) und eine Listenstimme ("Zweitstimme") für die Wahl der Landesliste einer Partei. Mit der Listenstimme haben die Wähler keinen direkten Einfluss auf die Bewerber, denn die Abgeordnetensitze werden hier nach der durch die Landesliste vorgegebenen Reihenfolge verteilt. Die beiden Stimmen können unabhängig voneinander abgegeben werden, d. h., dass Erst- und Zweitstimme nicht derselben Partei gegeben werden müssen (sog. Stimmensplitting).

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