Staatsvertrag

Ein Staatsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen mehreren Ländern zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sie nur gemeinsam erfüllen können. Die Landesregierung führt die Verhandlungen und ist für die inhaltliche Gestaltung der Staatsverträge verantwortlich. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtages (Artikel 35 Abs. 2 Niedersächsische Verfassung).