Redezeit

Für die Beratung der einzelnen Gegenstände der Tagesordnung der Plenarsitzung werden den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke bestimmte Redezeiten zugeteilt, deren Einhaltung die Präsidentin oder der Präsident überwacht. Sollte ein Mitglied des Landtages länger als zulässig sprechen, so kann ihm die Präsidentin oder der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen.