Plenarprotokolle

Jede Sitzung des Landtages wird wortwörtlich protokolliert und als Plenarprotokoll (auch Stenografischer Bericht genannt) zur Verfügung gestellt. Auch Zwischenrufe und Bemerkungen sind dort festgehalten. Vor Veröffentlichung prüfen die Rednerinnen und Redner die Niederschrift. Im Fall von Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Die vollständigen Protokolle werden auf der Internetseite des Landtages bei den Parlamentsdokumenten veröffentlicht.