Parteien

Parteien bündeln und vertreten die Interessen von Gruppen und Einzelpersonen. Laut Grundgesetz wirken sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind daher ein Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland wird den Parteien eine herausragende Stellung im politischen Meinungsbildungsprozess zugebilligt. Diese wird im Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) festgelegt. Parteien dienen als wichtigstes Instrument zur Bündelung und Vermittlung der politischen Ziele von Einzelpersonen und Gruppen.