Misstrauensvotum

Der Landtag kann der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten das Vertrauen entziehen. Dieser Antrag kann nur von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtages gestellt werden. Über den Antrag darf frühestens 21 Tage nach Schluss der Besprechung abgestimmt werden. Das Vertrauen kann nur dadurch entzogen werden, dass der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. Wird keine neue Ministerpräsidentin und kein neuer Ministerpräsident gewählt, ist der Antrag abgelehnt.