Mandat

Amt und Aufgabe der Parlamentsabgeordneten werden als Mandat bezeichnet. Man unterscheidet Freies und Imperatives Mandat. Letzteres bindet Abgeordnete an den Wählerwillen oder an Weisungen von Partei oder Fraktion. Beim Freien Mandat sind sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Die Abgeordneten in Niedersachsen haben nach Artikel 12 der Niedersächsischen Verfassung ein freies Mandat. Es schützt sie vor Einflussnahme von Wählern, Wählergruppen, Parteien bzw. Fraktionen oder anderen politischen und wirtschaftlichen Gruppen und garantiert ihre Unabhängigkeit.