Listenkandidat / Listenmandat

Listenkandidaten sind die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, die auf der Landesliste einer Partei aufgeführt sind. Abgeordnete, die über die Landesliste ihrer Partei in den Landtag eingezogen sind, besitzen ein Listenmandat. Auch wenn sie nicht direkt in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erreicht haben, verfügen sie über die gleichen Rechte wie ihre direkt gewählten Kolleginnen und Kollegen. Vor allem kleinere Parteien können ihre Abgeordneten meist nur über die Landeslisten ins Parlament schicken. Häufig betreuen die Abgeordneten dann auch einen oder mehrere Wahlkreise.

Abgeordnete in den Wahlkreisen