Grundsätze, Wahlgrundsätze

Jede volljährige deutsche Bürgerin und jeder volljährige deutsche Bürger hat das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) oder sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht). Dabei gelten die fünf Wahlprinzipien:

Der Grundsatz der allgemeinen Wahl besagt, dass alle volljährigen Deutschen wählen dürfen, unabhängig von Konfession, Rasse, politischer Überzeugung, Herkunft oder Geschlecht.
Das Gebot der Unmittelbarkeit bedeutet, dass das Wahlvolk direkt, das heißt ohne eine Zwischeninstanz, die Abgeordneten wählt.
Das Prinzip der Gleichheit gebietet, dass jede Wählerstimme gleiches Gewicht hat und dass alle Wahlbewerber gleiche Chancen haben.
Als frei gilt eine Wahlentscheidung dann, wenn dabei von keiner Seite Druck ausgeübt wird und niemand wegen seiner Wahl - oder Nichtwahl - benachteiligt wird.
Geheim bedeutet, dass jeder unbeobachtet wählen kann und niemandem sagen muss, wen er gewählt hat.