Große Anfrage

Mittels einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Landesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle, weil die Antwort der Regierung öffentlich im Plenum diskutiert wird. Eine Fraktion oder mindestens zehn Mitglieder des Landtages können eine Große Anfrage an die Landesregierung richten.