Gesetzentwürfe

Entwürfe für Landesgesetze können aus der Mitte des Landtages, von der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren eingebracht werden. Um vorschnelle Entscheidungen bei der Gesetzgebung zu vermeiden, behandelt der Landtag jeden Gesetzentwurf grundsätzlich in zwei Beratungen. Eine dritte Beratung ist möglich, wenn weitere Änderungsanträge der Fraktionen vorliegen.

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