Geschäftsordnungsrecht

Die Geschäftsordnung ist so etwas wie die Gebrauchsanweisung für das parlamentarische Arbeiten. Die Geschäftsordnung konkretisiert verfassungsrechtliche Rechte und Verfahren. Weiter enthält sie Vorschriften über Aufgaben und Zusammensetzung des Präsidiums oder die Ordnung der Plenar- und Ausschusssitzungen. Zu Beginn jeder Wahlperiode gibt sich jedes Parlament selbst eine (neue) Geschäftsordnung. Niemand anderem außer dem Landtag selbst ist es gestattet, die Regeln für die parlamentarische Beratung festzulegen.