Freies Mandat

Nach der Verfassung vertreten die Mitglieder des Landtages das ganze Volk - nicht nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dies bedeutet, dass die Abgeordneten niemanden gegenüber verantwortlich sind und an keine Aufträge der Wählerinnen und Wähler, der Partei oder der Fraktion gebunden sind. Im Gegensatz dazu steht das imperative Mandat, bei dem die Abgeordneten an inhaltliche Vorgaben der von ihnen Vertretenen gebunden sind.

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