Fraktionen

Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten, die derselben Partei angehören, zu einer parlamentarischen Gemeinschaft. Sie hilft den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, ihre parlamentarische Tätigkeit wirksam auszuüben, wenn sie sich einig sind.

Das Recht der Mitglieder des Landtages, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, beruht auf Artikel 19 der Niedersächsischen Verfassung. Grundlegendes über die Bildung und die Vertretung der Fraktionen regelt die Geschäftsordnung des Landtages.

Weitere Informationen