Föderalismus, föderaler Bundesstaat

Niedersachsen ist ein Teil der Bundesrepublik Deutschland, die sich nach dem politischen Gestaltungsprinzip des Föderalismus organisiert hat: als Gemeinschaft gleichberechtigter und ihre Angelegenheiten selbst bestimmender Länder. Dabei gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht. Allerdings schränkt der Staat das Selbstbestimmungsrecht seiner Länder nicht stärker ein, als dies im Interesse des Ganzen unbedingt geboten ist. Klassische Ländersache ist in der Bundesrepublik vor allem die Kultur- und Bildungspolitik.

Die Bundesländer können durch ihre Parlamente Gesetze beschließen (Legislative) und diese durch Regierung und Verwaltung ausführen lassen (Exekutive). Sie verfügen außerdem über unabhängige Gerichte (Judikative). Grundlage ihres staatlichen Handelns sind die eigenständigen Landesverfassungen.