Entschließungsantrag

Selbstständige Anträge, mit denen der Landtag um eine Entschließung gebeten wird, können von der Landesregierung, von einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Landtages eingebracht werden.

In Entschließungen bringt der Landtag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck und/oder fordert die Landesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Rechtsverbindlich sind sie nicht.