Enquetekommissionen

Zur Klärung umfangreicher Sachverhalte, die für Entscheidungen des Landtages wesentlich sind, kann der Landtag Kommissionen einsetzen, denen Mitglieder des Landtages und Sachverständige, die nicht Mitglieder des Landtages sind, angehören können. Der Einsetzungsbeschluss muss den Auftrag der Kommission genau bestimmen und den Zeitpunkt festlegen, bis zu dem die Kommission ihren Bericht vorlegen soll.