Anhörungen

Die Landtagsausschüsse können Interessenvertretungen, Sachverständige und andere Auskunftspersonen anhören. In der Regel geschieht dies bei fachlich schwierigen oder politisch umstrittenen Gesetzentwürfen. Grundsätzlich finden diese Anhörungen - wie auch die Ausschussberatungen des Landtages - öffentlich statt.