Aktives Wahlrecht

Jede volljährige deutsche Bürgerin und jeder volljährige deutsche Bürger hat das Recht zu wählen. An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.

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