Eike Holsten
CDU
Wahlkreis: 53 Rotenburg
Politikwissenschaftler
Vorsitzender des Unterausschusses "Medien"
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
Große Straße 61 a
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 960223
e.holsten@eike-holsten.de
www.eike-holsten.de
facebook.com/eike.holsten.cdu
instagram.com/eikeholsten
Lebenslauf
Geboren am 3. Mai 1983 in Zeven, ev.-luth., verheiratet, drei Kinder. 2002 Abitur am St.-Viti-Gymnasium in Zeven, Studium der Politikwissenschaften in Bremen (B. A.). Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Reinhard Grindel MdB von 2008 bis 2016 und für Kathrin Rösel MdB von 2016 bis zur Wahl in den Landtag 2017.
Mitgliedschaften: Mitglied der Kommunalpolitischen Vereinigung und der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft. Vorsitzender der CDA in Niedersachsen.
Mitglied der CDU seit 2000. Stellv. Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Rotenburg (Wümme).
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Vorsitzender des Unterausschusses "Medien" und stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Stadt Rotenburg (Wümme). Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Rotenburg (Wümme), seit 2021 Vorsitzender der Mehrheitsgruppe im Kreistag.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".