Wahlprüfungsrecht

Für die ungehinderte Wahrnehmung seiner Aufgaben muss das Parlament in allen Entscheidungen von der Landesregierung unabhängig sein. Deshalb stattet die Niedersächsische Verfassung den Landtag mit einer Reihe besonderer Rechte aus. Zum Beispiel mit dem Wahlprüfungsrecht, dass den Landtag befugt, auf Antrag die Gültigkeit einer Landtagswahl zu prüfen und über die bei ihm eingelegten Wahleinsprüche zu entscheiden.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Landtages

Niedersächsisches Wahlprüfungsesetz