Unterrichtung

Bei einer Unterrichtung durch die Landesregierung handelt es sich um einen schriftlichen Bericht, der entweder auf Verlangen des Landtages oder auf Eigeninitiative der Landesregierung dem Parlament vorgelegt wird.
An den Landtag gerichtete Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird (Unterrichtungen) kann die Präsidentin oder der Präsident als Landtagsdrucksachen oder in anderer Form verteilen lassen und an Ausschüsse zur Beratung sowie auch zur Berichterstattung überweisen.