Staatsziele

Staatsziele sind bestimmte Absichten und Ziele eines politischen Gemeinwesens. Sie werden in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben. Von Grundrechten unterscheiden sich die Staatsziele dadurch, dass sie kein subjektives Recht begründen und somit nicht einklagbar sind. Staatsziele werden immer in konkret gegebenen sozialen, ökonomischen und rechtlichen Zusammenhängen bestimmt und unterscheiden sich von Staat zu Staat und auch innerhalb der Länder der Bundesrepublik. In der Niedersächsischen Verfassung findet man die Staatsziele in den Artikeln 4 ff.: das Recht auf Bildung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen, den Schutz und die Förderung der Wissenschaft und von Kunst, Kultur und Sport, das Recht auf Arbeit und Wohnen und den Tierschutz.