Ministerin/Minister

Ministerinnen und Minister sind Mitglieder der Landesregierung und leiten ein Ministerium. Landesministerinnen und Landesminister werden von der Ministerpräsidentin oder vom Ministerpräsidenten ernannt und müssen vom Landtag bestätigt werden. Jede Ministerin und jeder Minister leitet den ihr oder ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung (Artikel 37 Abs. 1 Satz 2 Landesverfassung).

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