Legislaturperiode (Wahlperiode)

Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Landtages, der spätestens am 30. Tag nach der Landtagswahl zusammenkommen muss. Mit der ersten, konstituierenden Sitzung des neuen Landtages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Landtages.