Initiativrecht

Gesetzentwürfe können in Niedersachsen vom Landtag entweder durch eine Fraktion oder durch einen Zusammenschluss von mindestens zehn Abgeordneten sowie von der Landesregierung eingebracht werden. Seit der Verankerung plebiszitärer Elemente in der Niedersächsischen Verfassung kann ein Gesetzentwurf aber auch durch ein Volksbegehren zustande kommen.

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