Fünf-Prozent-Hürde

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag sowie zu Europa- und Landtagswahlen und verschiedene Kommunalwahlen. Eine Partei erhält erst Mandate, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten und Kandidatinnen werden Abgeordnete. Diese Sperrklausel verhindert eine Zersplitterung des Parlaments und gewährleistet seine politische Arbeitsfähigkeit.