Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzende stehen der Fraktion eines demokratisch gewählten Parlaments vor und leiten sie. Sie werden von den Mitgliedern der Fraktion gewählt und sind befugt, im parlamentarischen und öffentlichen Bereich Erklärungen für die Fraktion abzugeben. Zudem vertreten die Fraktionsvorsitzenden die Interessen ihrer Fraktion gegenüber der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten, den anderen Fraktionen sowie der Landesregierung. Zu den wichtigsten Aufgaben der Fraktionsvorsitzenden zählt das Herstellen und Erhalten der Fraktionsgeschlossenheit, sodass bei Abstimmungen eine einheitliche Fraktionsmeinung zum Tragen kommt.