Debatte

Rede und Gegenrede bestimmen das Wesen der Plenardebatte, an deren Ende gewöhnlich eine Abstimmung folgt. In einer Plenardebatte machen die Abgeordneten ausführlich von ihrem Rederecht Gebrauch: einerseits durch angemeldete, von der Landtagspräsidentin oder vom Landtagspräsidenten angekündigte Beiträge - auch Kurzinterventionen und Zwischenfragen sind möglich -, andererseits aber auch durch Zwischenrufe oder Unmutskundgebungen. Durch die Plenardebatte legen die Abgeordneten Rechenschaft über ihr politisches Handeln ab und machen die Entscheidungsprozesse im Landtag, die vorab in Arbeitskreis- und Ausschussberatungen stattgefunden haben, für die Bürgerinnen und Bürger transparent.

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