Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA)

Nach Artikel 27 der Niedersächsischen Verfassung kann und muss der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen.

Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern und Politikerinnen. Er kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.

Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.

Aktuell:

Zurzeit setzt der Niedersächsische Landtag keine aktuellen Untersuchungsausschüsse ein.