Landtagswahl

Schülerin hält einen Musterstimmzettel in der Hand.

Wählen und gewählt werden

An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Jede volljährige deutsche Bürgerin und jeder volljährige deutsche Bürger hat das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) oder sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht). Dabei gelten die fünf Wahlprinzipien.

Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung, des Europäischen Parlaments sowie der Volksvertretungen und Regierungen anderer Länder dürfen dem Landtag nicht angehören.

Die fünf Wahlprinzipien