Infos vom Landtag

So entsteht ein Gesetz
Wer kann ein neues Gesetz vorschlagen?
Die Abgeordneten vom Landtag
Die Landes-Regierung
Die Bürger von Niedersachsen
Gesetz-Entwurf
Abgeordnete, die Landes-Regierung oder Bürger von Niedersachsen schlagen ein neues Gesetz vor.
Das nennt man auch: Gesetz-Entwurf.
Der Gesetz-Entwurf wird an die Landtags-Präsidentin geschickt.
Erste Lesung
Die Abgeordneten treffen sich im Landtag.
Dort sprechen sie über den neuen Gesetz-Entwurf.
Das nennt man auch: Erste Lesung.
Fach-Ausschuss
Der Landtag gibt den Gesetz-Entwurf an einen Fach-Ausschuss.
Im Fach-Ausschuss sind Abgeordnete vom Landtag.
Der Fach-Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf:
Ist alles richtig, was im Gesetz-Entwurf steht?
Hat man an alles gedacht?
Vielleicht ändert der Fach-Ausschuss den Gesetz-Entwurf.
Dann gibt er den Gesetz-Entwurf zurück an den Landtag.
Zweite Lesung
Die Abgeordneten im Landtag lesen den Gesetz-Entwurf noch mal durch.
Das nennt man auch: Zweite Lesung.
Abstimmung
Nach der zweiten Lesung stimmen die Abgeordneten über das Gesetz ab.
Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten für das Gesetz stimmen, ist der Gesetz-Entwurf angenommen.
Man sagt auch: Das Gesetz wird verabschiedet.
Jetzt unterschreibt die Landtags-Präsidentin das neue Gesetz.
Das neue Gesetz ist dann gültig.
Alle müssen sich daran halten.
Das neue Gesetz kommt in das Gesetz-und Verordnungs-Blatt.
Dort können es alle Bürger nachlesen.


