Infos vom Landtag

Die Niedersächsische Verfassung
In Deutschland gibt es eine Verfassung.
Die Verfassung nennt man auch: Grund-Gesetz.
Im Grund-Gesetz steht, welche Rechte alle Menschen in Deutschland haben.
Das Grund-Gesetz gilt in allen Bundes-Ländern.
Auch in Niedersachsen.
Wir haben auch eine Niedersächsische Verfassung.
Die Niedersächsische Verfassung gibt es seit dem Jahr 1951.
In der Niedersächsischen Verfassung stehen Regeln.
Die Regeln nennt man: Gesetze.
An die Gesetze müssen sich alle Menschen in Niedersachsen halten.
Darum muss sich Niedersachsen kümmern:
Die Umwelt von Niedersachsen muss geschützt werden.
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
Der Sport wird gefördert.
Wohn-Orte und Arbeits-Plätze für die Menschen.
Niedersachsen ist ein demokratisches Land.
In einer Demokratie bestimmen die Bürger.
Die Bürger wählen Parteien und Politiker, die dann im Landtag arbeiten.
Die Bürger in Niedersachsen können selber
in der Politik mitmachen und mitbestimmen.
Die Bürger können selber neue Gesetze vorschlagen.
Das heißt in schwerer Sprache: Volks-Initiative oder Volks-Begehren.
Dafür muss man mindestens 70 Tausend Unterschriften sammeln.
Die Bürger können auch selber über Vorschläge von Gesetzen entscheiden.
Das heißt in schwerer Sprache: Volks-Entscheid.


