Die Landtagswahlen

Die Sitzverteilung
135 Abgeordnete sitzen im Niedersächsischen Landtag – mindestens. Denn es können auch mehr werden – durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Was das genau bedeutet? Hier ein Beispiel: Partei C hat 10 Wahlkreise gewonnen – also 10 Direktmandate. Laut Zweitstimmenergebnis stehen ihr allerdings nur insgesamt 7 Sitze im Landtag zu. Müssen drei Abgeordnete jetzt zu Hause bleiben?
Nein. Partei C darf alle 10 direkt gewählten Abgeordneten nach Hannover schicken: Die fehlenden 3 Sitze erhält sie – als Überhangmandate – obendrauf. Damit dadurch die anderen Parteien aber nicht benachteiligt werden, bekommen auch sie zusätzliche Sitze: Ausgleichsmandate. Es werden einfach so lange weitere „Stühle“ aufgestellt, bis die Rechnung aufgeht.
Nicht jede(r) kommt rein
Allerdings bekommt nicht jede Partei, die bei der Landtagswahl Stimmen erhalten hat, automatisch einen Sitz im niedersächsischen Landesparlament: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, sind im Landtag vertreten. Hier erfährst Du mehr über die Fünf-Prozent-Klausel.

Sitzverteilung im Landtag
SPD
54 Sitze
CDU
50 Sitze
Bündnis 90 / Die Grünen
12 Sitze