Was ist eine „Sondersitzung“?

„Reguläre Sitzung“ oder „Sondersitzung“ –
Worin besteht der Unterschied?
#Parlamentswissen: Sondersitzung erklärt


„Reguläre Sitzungen“ des Landtages
Das ganze Jahr im Blick: Terminplanung
Jedes Jahr im Sommer berät der Ältestenrat des Landtages über die parlamentarischen Termine für das jeweils kommende Jahr. Bei der Planung der Plenarsitzungen werden Wahltermine, Parteitage, Klausurtagungen und verschiedenste andere Termine berücksichtigt. In der Regel kommt das Plenum des Landtages dann einmal im Monat für drei bis vier Tage zusammen. Die geplanten Plenartermine findest Du im Terminplan des Landtages. Diese Termine im parlamentarischen Jahreskalender sind nicht bindend, sondern tatsächlich nur als eine Planung zu verstehen.
Eine Woche vor jedem Plenum: Verbindliche Zeiten festlegen
Am Ende eines Tagungsabschnitts kündigt die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident immer den geplanten nächsten Tagungsabschnitt an. Den tatsächlichen Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen legt der Ältestenrat in der Regel etwa eine Woche vor einem „regulären“ Plenum fest.
Erst, wenn die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident die Plenarsitzung auch einberuft, sind die Termine für diese „regulären“ Plenarsitzungen verbindlich. Angesichts aktueller Entwicklungen kann es jedoch jederzeit Änderungen geben.

„Sondersitzungen“
Es kann sein, dass das Plenum außerhalb dieser Termine kurzfristig einberufen werden soll. Dann wird von einer „außerplanmäßigen Plenarsitzung“, einem „Sonderplenum“ oder einer „Sondersitzung“ gesprochen. Das passiert nur in Ausnahmefällen, wenn aktuelle Themen dringend diskutiert werden müssen.
Wer kann eine Sondersitzung verlangen?
- Mindestens ein Viertel der Abgeordneten
- oder die Landesregierung.
Wie läuft die Vorbereitung ab?
Die Forderung einer außerplanmäßigen Sitzung muss schriftlich an die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten gehen. Dabei muss angegeben werden, mit welchem Thema sich der Landtag in der „Sondersitzung“ befassen soll.
Wird die Einberufung des Landtages von einem Viertel der Mitglieder verlangt, müssen diese einen entsprechenden Antrag unterzeichnen. So wird dokumentiert, dass das entsprechende „Quorum“ – also die Mindestanzahl von Abgeordneten – erreicht ist. Die außerplanmäßige Sitzung muss in angemessener Zeit stattfinden, spätestens aber zwei Wochen nach Eingang des Antrages.
Wenn der Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung für eine „Sondersitzung“ festgelegt hat, werden auch diese zusätzlichen Termine in den parlamentarischen Jahreskalender aufgenommen und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht.


„Sondersitzung“ am 22. Januar 2021
Am 22. Januar 2021 wird der Niedersächsische Landtag zu einer „Sondersitzung“ des Plenums zusammenkommen.
Themen sind die Covid-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung. Ministerpräsident Stephan Weil wird dazu eine Regierungserklärung abgeben.
Den genauen Ablauf findest Du in der Tagesordnung auf der Seite:
„Deine nächste Plenarsitzung“.
Vergangene „Sondersitzungen“
Im letzten Jahr gab es bereits am 23. April, 15. Juli, 30. Oktober und 30. November 2020 „Sondersitzungen“ zur Corona-Pandemie.
Was dort besprochen wurde, kannst Du in den Stenografischen Protokollen nachlesen. Diese findest Du bei den Parlamentsdokumenten auf der Hauptseite des Landtages.
Außerdem kannst Du die Sitzungen auch nachträglich über Plenar-TV ansehen und anhören.