Stenografischer Dienst

Stenografen vor dem Rednerpult

Dokumentarinnen und Dokumentare des Parlamentsgeschehens

Eine Stenografin schreibt vor dem Rednerpult mit.
Prominenter Platz: Der Stenografische Dienst ist im Plenum direkt vor dem Rednerpult verortet. (© Focke Strangmann)
Beispiele für Stenografie
Für den Laien unlesbar, für die Expertin praktisches Instrument: die Stenografie. (© Tom Figiel)
Ein Stenograf und eine Audioredakteurin sitzen am Platz vor dem Rednerpult.
Bis zu zwölf Stenografinnen und Audioredakteure begleiten einen Plenartag. (© Focke Strangmann)

Der Stenografische Dienst gehört zur Parlamentarischen Abteilung der Landtagsverwaltung. Dem Dienst gehören sowohl klassische Parlamentsstenografinnen und -stenografen als auch Audio-Redakteurinnen und -Redakteure an. Ihnen obliegt die anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe, alle Plenarsitzungen sowie die Sitzungen der Ausschüsse und Kommissionen des Landtages zu dokumentieren. Die öffentlichen Berichte sorgen dafür, dass Parlamentsarbeit nachvollziehbar und transparent ist. Protokoll für Protokoll wird das parlamentarische Gedächtnis erweitert. Auch die Abgeordneten selbst greifen in ihrer parlamentarischen Arbeit regelmäßig auf die Berichte des Stenografischen Dienstes zurück. Stenografie, oft auch als Steno bekannt, ist eine aus einfachen Zeichen gebildete Kurzschrift, die es ermöglicht, in normalem Tempo gesprochene Sprache Wort für Wort mitzuschreiben. Einige Stenografinnen und Stenografen erreichen dabei rekordverdächtige Schreibleistungen von 500 Silben in der Minute. Das Stenografieren wurde einst in der Schule gelernt und war weit verbreitet. Da die Schnellschrift heute in der Schule nicht mehr auf dem Stundenplan steht, werden zunehmend Audio-Redakteurinnen und -Redakteurin Mitglieder des Stenografischen Dienstes. Sie dokumentieren das Parlamentsgeschehen mithilfe handschriftlicher Aufzeichnungen sowie von Audiospuren.

Protokolle über Plenarsitzungen

Nicht selten mehr als acht Stunden, unzählige Redebeiträge, ein stetiges und unübersichtliches Treiben: Die Protokollierung von Plenarsitzungen des Landtages erfolgt nicht ohne Grund in Teamarbeit. Jeweils bis zu elf Stenografinnen und Stenografen arbeiten während der gesamten Sitzungsdauer in einem vorgegebenen festen zeitlichen Rhythmus, einem sogenannten Turnus. Das heißt, sie begeben sich in regelmäßigen Abständen für jeweils zehn Minuten in den Plenarsaal und stenografieren alles, was in dieser Zeit besprochen wird. Dabei werden auch Zwischenrufe, Beifall oder Unruhe notiert.

Sämtliche an einem Sitzungstag gehaltenen Reden werden noch am selben Tag verschriftlicht. Am nächsten Morgen geht der vorläufige Stenografische Bericht, der die am Vortag gehaltenen Reden noch ohne eventuelle Rednerkorrekturen enthält, in Umlauf. Der endgültige Stenografische Bericht, der wenige Tage später vorliegt, wird dann online veröffentlicht. So entsteht ein lückenloses Wortprotokoll aller Plenarsitzungen.

Niederschriften über Ausschusssitzungen

Im Gegensatz zu den Plenarsitzungen wird eine Ausschusssitzung immer nur von einer Stenografin oder einem Stenografen begleitet – unabhängig davon, wie lange die Sitzung dauert. Der Stenografische Dienst fertigt über Ausschussberatungen analytische Niederschriften. Das bedeutet: Es werden keine Wortprotokolle, sondern zusammenfassende Schilderungen des Ablaufes erstellt. Diese analytischen Zusammenfassungen verlangen neben dokumentarischen Höchstleistungen auch fachliche Expertise. Auch über die Sitzungen Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (PUAs) werden Niederschriften angefertigt. Während die internen Beratungen der Untersuchungsausschüsse wie normale Ausschusssitzungen protokolliert werden, sind die Zeugenvernehmungen streng wörtlich festzuhalten.

Die Arbeit der Audioredakteurinnen und Audioredakteure

In der Vergangenheit war eine wesentliche Voraussetzung für die Einstellung in den Stenografischen Dienst die Beherrschung der Stenografie in einer praxisgerechten Geschwindigkeit. Da aber die Zahl potenzieller Interessentinnen und Interessenten, die diese Voraussetzung erfüllen, sehr stark zurückgegangen ist, hat sich der Niedersächsische Landtag entschlossen, einen neuen Weg in der Nachwuchsgewinnung zu beschreiten. Grundlage für die Erstellung von Protokollen durch eine Redakteurin oder einen Redakteur ist eine digitale Tonaufzeichnung in Verbindung mit eigenen Notizen. Weitergehende Informationen zur Arbeit der Audioredakteurinnen und Audioredakteure erhalten Sie hier.

 

 

Kontakt zum Stenografischen Dienst

Niedersächsischer Landtag
Stenografischer Dienst

Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover

 +49 (0)511 3030-2142
 +49 (0)511 3030-2806
StenografischerDienst(at)lt.niedersachsen.de