Leistungsbeschreibung "Erstellung des Landtagsfilms der 19. Wahlperiode"

4. Art und Umfang der Leistung

 

I.  Leistungsbeschreibung:

Für die 19. Wahlperiode soll ein neuer Landtagsfilm erstellt werden, der grundlegend auf dem Drehbuch der 18. Wahlperiode (Anlage 1) basiert. Das Drehbuch ist bereits vorhanden, es soll jedoch aufgrund der Neuzusammensetzung des Landtages sowie diverser personeller Wechsel zur neuen Wahlperiode eine vollständige Neuvisualisierung des Landtagsfilms erfolgen. Zur Realisierung der Neuvisualisierung und Produktion des Landtagsfilms wird ein externer Dienstleister benötigt.

Die Funktion des Films ist es, sowohl die parlamentarische Arbeit als auch die Besonderheiten von Landespolitik einem breiten Publikum zu erklären. Der Einsatz ist wie bisher im Besucherdienst und auf den Websites des Landtages (Haupt- und Jugendseite) vorgesehen. Auch auf den Social-Media-Kanälen des Landtages soll der Film bzw. Teile davon Verwendung finden.

Das Drehbuch soll wie der Film der 18. WP filmisch – sowohl mit Realaufnahmen als auch Motion Design/2D- und Textanimationen – realisiert werden. Dem Auftragnehmer obliegt die kreativ-künstlerische Umsetzung des Drehbuches, eine grundsätzliche Orientierung am bestehenden Film ist jedoch erwünscht (Anlage 2). Die Motion-Design-Passagen können sich an bereits bestehenden Erklärfilmen im aktuellen Corporate Design orientieren (s. z.B. Social-Media-Kanäle des Landtages). Bei Bedarf können offene Dateien und Vorlagen, z.B. für ein Outro, im Rahmen der Umsetzung bereitgestellt werden.

Die gleichwertige Darstellung der Fraktionen ist zu beachten. An die Styleguide-Vorgaben (Anlage 3) des Niedersächsischen Landtages muss sich insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Motion-Design-Parts gehalten werden. Es muss ein Endprodukt erstellt werden, das höchsten qualitativen Anforderungen gerecht wird. Die Realisierung des Landtagsfilms hat in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit der Landtagsverwaltung zu erfolgen.

II. Leistungsumfang

1. Projektmanagement

Das geforderte Projektmanagement umfasst folgende Aspekte:

  • Festlegung der grundsätzlichen Anmutung und Bildsprache in Abstimmung mit der Landtagsverwaltung (orientiert am bestehenden Film)
  • Drehtermine und Drehorte: Erstellung eines detaillierten Zeitplanes zur Umsetzung aller geforderten Szenen; die Landtagsverwaltung unterstützt bei der Terminkoordination mit dem/r Landtagspräsident/in, den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen sowie beim Zugang zu Drehorten im Landtag. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich nicht alle Termine (z.B. mit den Abgeordneten) im Sinne einer möglichst effizienten Planung geballt organisieren lassen.
  • Auswahl einer Sprecherin sowie eines Sprechers in Rücksprache mit der Landtagsverwaltung, Koordination der Sprecher/-innenarbeit im Verlauf der Postproduktion

Der Umsetzungsprozess hat in enger Absprache mit einem/r Vertreter/in der Landtagsverwaltung zu erfolgen. Eine landtagseigene Kommunikationsdesignerin steht für gestalterische Rück- und Absprachen zur Verfügung. Beide Personen werden den gesamten Realisierungsprozess engmaschig begleiten. Um eine einvernehmliche Umsetzung zu garantieren, sind drei Iterationsrunden zur Abnahme des Filmmaterials im Projektverlauf vorgesehen:

  • 1. Runde: Erstellung eines Storyboards inkl. Abstimmungen und Anpassungen. Parallel dazu die Erstellung eines Moodboards / exemplarischer Ausschnitte/Szenen zur grundsätzlichen Letztabstimmung von Anmutung, Bildsprache und Stil der grafischen Elemente durch das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (eine filmische Beispielszene sowie eine Motion Design-Beispielszene)
  • 2. Runde:  Vorabnahme durch die Landtagsverwaltung: erste Version des Films, weiter sind die Abgeordneten-Module sowie das Präsidial-Modul vor Einbindung in den Hauptfilm einer Vorabnahme zu unterziehen (falls zeitlich versetzt)
  • 3. Runde: Finalabnahme durch die Hausspitze des Landtages 

2. Kreation und Umsetzung

Es gilt, das bereits vorhandene Drehbuch auf kreativ-künstlerische Weise qualitativ hochwertig zu realisieren. Dabei müssen die Styleguide-Vorgaben des Landtags eingehalten werden. Großen Wert ist einer verständnis- und interessefördernden Visualisierung beizumessen. Der Drehbuchtext ist unverändert umzusetzen. Hinsichtlich der vorgesehenen Drehorte und Visualisierungsmöglichkeiten gibt das Drehbuch nur einen sehr losen Rahmen vor.

Folgende Kreativleistungen sind erforderlich:

  • filmische Aufnahmen:
    • Entwicklung einer grundsätzlichen Anmutung (Lichtgestaltung, Kameraführung)
    • Entwicklung einer konsistenten Bildsprache zur Visualisierung des von dem/der Sprecher/in Erläuterten
  • Motion Design:
    • Entwicklung eines puristischen Motion Designs mit hohem Wiedererkennungswert zur Verdeutlichung komplex-abstrakter Sachverhalte, Orientierung am Styleguide 
    • Entwicklung einer konsistenten Bildsprache zur Visualisierung des vom Sprecher/der Sprecherin Erläuterten
  • Die entwickelte Bildsprache ist – filmisch sowie im Rahmen des Motion Design – umzusetzen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er über sämtliches Equipment, das für qualitativ hochwertige Dreharbeiten und eine hohen Ansprüchen genügende Postproduktion notwendig ist, verfügt. Unter anderem sind auch Drohnenaufnahmen vorgesehen (vgl. Drehbuch). Alle Module sind mindestens in Hochauflösung (Full HD/180p) zu erstellen. Es ist ein Format von 16:9 zu beachten.

3. Postproduktion 

Es wird eine vollumfängliche, qualitativ hochwertige Postproduktion gefordert. Die Arbeiten der Postproduktion – insbesondere Schnitt, digitale Nachbearbeitung sowie Vertonung – sind in Übereinstimmung mit den gemeinsam vereinbarten gestalterischen Maßgaben umzusetzen.

4. Rechteübertragung

Die umfassenden Nutzungsrechte gehen zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränkt an den Niedersächsischen Landtag über. Wird urheberrechtlich geschütztes Material Dritter (z.B. Stockbilder) verwendet, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass der Landtag hierfür die zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränkten Nutzungsrechte erhält. Gleiches gilt für Fälle, in denen das Recht am eigenen Bild tangiert wird. Etwaige Mehrkosten müssen durch den Auftragnehmer getragen werden und sind nicht separat gegenüber dem Landtag in Rechnung zu stellen.  Die Veränderung und Weiterverarbeitung des Videomaterials (z.B. für Social Media) durch den Landtag oder andere Dritte ist ausdrücklich gestattet. Der Landtag ist nicht verpflichtet, den Auftragnehmer als Urheber der Visualisierung aufzuführen. Der Landtag räumt dem Auftragnehmer das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Produktion für interne Zwecke, als Referenzprojekt zur Akquisition, als Lehr- und Studienmittel und zur Darstellung der eigenen Arbeit nicht-kommerziell zu nutzen.

III. Lieferumfang

Folgende Einzelmodule bzw. Modulkonstellationen sind als fertige Videodateien zu erstellen:

Modulkonstellationen

  • Film: Sämtliche Basismodule plus alle fünf Abgeordnetenmodule, Präsidialmodul, Vertiefungsmodul Volksentscheide
  • Film mit Untertiteln: Sämtliche Basismodule plus alle fünf Abgeordnetenmodule, Präsidialmodul, Vertiefungsmodul Volksentscheide
  • Minimalversion: ausschließlich Basismodule
  • Modul 9 (Basis, Beginn des Gesetzgebungsverfahrens) und Modul 10 (Basis, Ausschüsse) – Funktion von Ausschussarbeit
  • Modul 9 (Basis, Beginn des Gesetzgebungsverfahrens), Modul 10 + 12 (Basis, Ausschüsse), Modul 13 (Basis, Schlussabstimmung), Modul 19 (Basis, Ausführung des Gesetzes) – Gesetzgebungsverfahren insgesamt

Einzelmodule

  • alle Abgeordnetenmodule (5)
  • Modul 2, Szene 4 (Basis): Wahlrecht
  • Modul 7 (Basis), Szene 14: aktuelle Mehrheitsverhältnisse
  • Modul 7 (Basis), Szene 16: Gewaltenteilung
  • Modul 8 (Vertiefung): Volksentscheide
  • Modul 9 (Basis): Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
  • Modul 10 (Basis): Ausschüsse
  • Modul 12 (Basis): Ausschüsse und Plenum
  • Modul 13 (Basis): Schlussabstimmung
  • Modul 15 (Basis): Öffentlichkeit und Medien
  • Modul 17 (Basis): Verfahren, Präsident/in, Präsidium
  • Modul 18 (Vertiefung): Präsidialmodul
  • Modul 19 (Basis): Ausführung des Gesetzes
  • Modul 20 (Basis): Petitionswesen

Materiallieferung

Nach Abschluss der Produktion ist wie nachstehend aufgeführt zu liefern:

  • alle Endprodukte sind in folgenden Formaten zu liefern:
    • MPEG IV (.mp4) – als Standardformat
    • wenig komprimiert oder unkomprimiert z.B.
      als MOV oder AVI
  • zweifache Sicherung auf einem Datenträger, bspw. USB-Stick (sämtliche Module und Modulkonstellationen, s. o.)
  • falls notwendig eine Liste der verwendeten Musiken
  • Stabliste
  • sobald ein Modul bzw. eine Modulkonstellation fertig erstellt und abgenommen ist, ist die entsprechende Datei online – per Filehosting o.Ä. – bereit zu stellen

 

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