
Volker Senftleben
SPD
Wahlkreis: 23 Alfeld
Verwaltungsfachwirt
05181 828292
wahlkreisbuero(at)volker-senftleben.de
www.volker-senftleben.info
facebook.com/volkersenftleben4landtag
twitter.com/VSenftleben
Lebenslauf
Geboren am 14. Dezember 1975, ev.-luth., zwei Kinder. Nach dem Besuch der Realschule Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis Hildesheim. Von Oktober 1995 bis Juli 1996 Ableistung des Wehrdienstes. Anschließend berufliche Tätigkeit beim Landkreis Hildesheim und erfolgreiche Absolvierung der Qualifikation zum Verwaltungsfachwirt im Jahr 2000. Seit 2013 bis zur Wahl in den Landtag 2017 hauptamtlicher Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion in Hildesheim.
Seit 2006 stellvertretender Vorsitzender im Kreissportbund Hildesheim.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2016 Mitglied des Rates im Flecken Eime, Bürgermeister. Seit 2016 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Leinebergland, Samtgemeindebürgermeister.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Landkreis Hildesheim (SPD-Kreistagsfraktion Hildesheim), Hildesheim, Verwaltungsfachwirt.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Landkreis Hildesheim nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Flecken Eime, Eime, Mitglied des Rates und Bürgermeister,
Samtgemeinde Leinebergland, Gronau (Leine), Mitglied des Samtgemeinderates und Samtgemeindebürgermeister. -
Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Kreissportbund Hildesheim, Hildesheim, stellvertretender Vorsitzender.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".