
Veronika Koch
CDU
Landeswahlvorschlag
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
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Lebenslauf
Geboren am 8. Oktober 1972, röm.-kath., geschieden, eine Tochter. Nach dem Abitur 1992 am Gymnasium Julianum Helmstedt verschiedene Praktika (Meisterbäckerei Steinecke, Kali + Salz AG sowie ein mehrwöchiges Praktikum an der Deutschen Botschaft in Paris). Von 1993 bis 1997 Vorbereitungsdienst/ Beamtenlaufbahn bei der Stadt Wolfsburg, Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Braunschweig zur Diplom-Verwaltungswirtin. Anschließend bis zur Wahl in den Landtag 2017 Beamtin bei der Stadt Wolfsburg, Sachbearbeiterin in verschiedenen Bereichen der Sozialverwaltung, zuletzt Rechtsstelle des Jobcenters Wolfsburg.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Grasleben, seit 2011 Bürgermeisterin. Mitglied des Rates der Samtgemeinde Grasleben.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Stadt Wolfsburg, Wolfsburg, Beamtin.
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Stadt Wolfsburg nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen. -
Tätigkeiten in Unternehmen
Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (FEAG), Wolfsburg, Mitglied der Hauptversammlung (bis Dez. 2017).
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Grasleben, Grasleben, Mitglied des Rates und Bürgermeisterin,
Samtgemeinde Grasleben, Grasleben, Mitglied des Rates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".
Mitgliedschaft in Ausschüssen und Gremien
- Unterausschuss "Verbraucherschutz"
- Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen
- Enquetekommission "Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung"
- Enquetekommission "Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern"